1. Verkaufsbedingungen

Wir führen Aufträge nur unter nachstehenden Bedingungen aus, die als anerkannt gelten, wenn keine Einwendungen dagegen erhoben werden. Dieses gilt auch dann, wenn Auftragsbedingungen Ihrerseits in der Bestellung vermerkt sind, die besagen, dass sie alle anderen Bedingungen ausschliessen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

2. Lieferzeiten

Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesagter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt eine Erklärung nicht, kann der Verkäufer zurücktreten.

3. Rücktrittsrecht des Kunden

Kündigt der Käufer den Vertrag, gilt § 649 BGB. Wir können auch 15 % des Vertragswertes pauschal als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten fordern, wenn die Kündigung vor dem Produktionsbeginn erfolgt. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigen Schadens vorbehalten. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, ohne hierzu durch Vertrag oder Gesetz berechtigt, zahlt er den gesamten Preis der Ware ohne Montagekosten. Weiterer Schadensersatz für eventuell entstandene Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

4. Mängelrügen

Beanstandungen und Mängelrügen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware oder nach Beendigung der Montagearbeiten schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Im Falle berechtigter Mängelrügen oder Beanstandungen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware vom Verkäufer zurückzugeben. Ein Anspruch des Käufers auf Wandelung oder Minderung (§462 BGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist dem Verkäufer unmöglich geworden oder fehlgeschlagen. Mängelrügen bezüglich der Metallbeschichtung werden ab 10% der Gesamtfläche anerkannt.

5. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Lieferung und Rechnungsstellung fällig. Bei Versand erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse. Grundsätzlich ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu zahlen.

6. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Eine Haftung für Schäden, welche bei Auftragserteilung für den Verkäufer nicht vorhersehbar waren, bestehen in keinem Fall.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadenersatz verpflichtet.

Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Lieferer.

8. Montagebedingungen

Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen:
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreten eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass auf Grund von Umständen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grobem Verschulden seiner Monteure beruhen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten aus irgendeinem Grunde diese Geschäftsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle etwaiger fehlerhafter Bestimmungen sollen die ihrem Sinn und Zweck entsprechenden Regelungen gesetzt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waren / Müritz

 

 

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AGB´s

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